Anberaumung einer mündlichen Verhandlung: Wasserrechtliches Verfahren (HLW2-WA-2619/001)

Aushängezeitraum: 19.08.2026 - 23.09.2026

Herr Dick Florian hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb eines Nutzwasserbrunnens auf Grundstück Nr. 937, KG Schöngrabern, zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen, angesucht.

Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn aufliegenden Projekt hervor.

Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Mittwoch, den 23. September 2026, um 8:30 Uhr, Treffpunkt: Gemeindeamt Grabern, 2020 Schöngrabern 172, an.


Hinweise

  • Lassen sich Teilnehmer und Teilnehmerinnen bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
  • Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn oder während der Verhandlung vorgebracht werden, widrigenfalls die Parteistellung verloren geht.

Zur Verhandlung werden

  • der Antragsteller
  • die Eigentümer jener Grundstücke, die durch die geplanten Anlagen oder durch Zwangsrechte in Anspruch genommen werden sowie
  • jene im Wasserbuch eingetragenen Wasserberechtigten und Fischereiberechtigten, in deren Rechte durch das Vorhaben eingegriffen werden soll,

geladen.

Die anderen Parteien und sonstigen Beteiligten werden durch Anschlag in den Gemeinden, in denen das Vorhaben ausgeführt werden soll, geladen.

Bei dieser Verhandlung soll geprüft werden, ob das Vorhaben den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes entspricht. Die Wasserrechtsbehörde hat dabei die Möglichkeit, Auflagen bzw. Bedingungen vorzuschreiben.


Rechtsgrundlagen

§§ 10, 98 Abs. 1, 105, 107 und 108 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959

§§ 40 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG


Für den Bezirkshauptmann

Mag. Salzer


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