Marktgemeinde Grabern
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01.08.2022
Der Gemeinderat der Marktgemeinde hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2022 unter TOP Nr. 09. nachstehende Verordnung zur Abänderung der Verordnung vom 25. November 2015 betreffend die Höhe des Einheitssatzes für die Aufschließungsabgabe beschlossen.
Gemäß § 38 Abs. 6 der NÖ Bauordnung 2014 wird der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe mit € 600,00 festgelegt.
Dieser Verordnung tritt mit 1. August 2022 in kraft. Damit wird die Verordnung vom 25. November 2015 außer Kraft gesetzt.
Der Bürgermeister
Ing. Herbert Leeb, eh