Aufschließungsabgabe

01.08.2022

Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Grabern vom 27.06.2022 über die Abänderung der Verordnung vom 25.11.2015 betreffend die Höhe des Einheitssatzes für die Einhebung von Aufschließungsabgaben

Der Gemeinderat der Marktgemeinde hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2022 unter TOP Nr. 09. nachstehende Verordnung zur Abänderung der Verordnung vom 25. November 2015 betreffend die Höhe des Einheitssatzes für die Aufschließungsabgabe beschlossen.

Gemäß § 38 Abs. 6 der NÖ Bauordnung 2014 wird der Einheitssatz  für die Berechnung der Aufschließungsabgabe mit € 600,00 festgelegt.

Dieser Verordnung tritt mit 1. August 2022 in kraft. Damit wird die Verordnung vom 25. November 2015 außer Kraft gesetzt.


Der Bürgermeister

Ing. Herbert Leeb, eh