Bebauungsplan für die Widmung Ggü-Hausgärten (KG Ober-Steinabrunn)

28.09.2016

Verordnung

Für die Widmung Ggü-Hausgärten (KG Ober-Steinabrunn) wird hinsichtlich der Bebauung festgelegt: Auf als Grünland-Grüngürtel-Haugärten gewidmeten Flächen sind folgende Bauwerke zulässig:

  • Errichtung und Aufstellung von Gartengrillern, Spielgeräten und Pergolen
  • Aufstellung von Gartenhütten bzw. Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 10 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m
  • Einfriedungen und Stützmauern

Die Errichtung von Bauwerken zu Wohnzwecken ist unzulässig.

Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist in Kraft.


Der Bürgermeister:

Ing. Herbert Leeb, eh