Marktgemeinde Grabern
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28.09.2016
Für die Widmung Ggü-Hausgärten (KG Ober-Steinabrunn) wird hinsichtlich der Bebauung festgelegt: Auf als Grünland-Grüngürtel-Haugärten gewidmeten Flächen sind folgende Bauwerke zulässig:
Die Errichtung von Bauwerken zu Wohnzwecken ist unzulässig.
Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist in Kraft.
Der Bürgermeister:
Ing. Herbert Leeb, eh