Beihilfen: Vergabe von Stiftungsleistungen

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Unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen können bei der Abteilung Finanzen um Beihilfen ansuchen.

Eine Beihilfe kann einmalige pro Jahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt - bei positiver Prüfung - die entsprechende Beihilfe.

Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Behilfenstiftung.


NÖ Beihilfenstiftungen

Für eine Beihilfe aus einer gemeinnützigen Stiftung, im Konkreten 

  • der Sigmund Weinberger-Stiftung für Augenkranke und Blinde,
  • der Konstantin C. Panadi'schen Stiftung für Augenkranke und Blinde,
  • der Irma Leistler'schen Stiftung für Mädchen aus Niederösterreich,
  • der Josef Prokop junior-Stiftung für Lungenkranke,
  • der Josef Schönwald Ritter von Bingenheim-Waisenstiftung für öffentlich Bedienstete aus Niederösterreich und Wien,
  • der Stiftung Waisenhaus,
  • der Dr. Josef Hyrtl-Waisenstiftung,
  • der Allgemeinen Armenstiftung für Niederösterreich und der
  • Georg und Leopoldine Gubinger-Stiftung,

müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller

  • unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke oder Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen sein,
  • bedürftig sein,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
  • ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Wien haben.

Die detaillierten Fördervoraussetzungen für eine Beihilfe aus der Josef Schönwald Ritter von Bingenheim-Waisenstiftung für öffentlich Bedienstete aus Niederösterreich und Wien, der Stiftung Waisenhaus und der Dr. Josef Hyrtl-Waisenstiftung sind insbesondere in Punkt 2.1., 2.2. und 2.3. der Förderrichtlinien enthalten und für eine Beihilfe aus der Irma Leistler'schen Stiftung für Mädchen aus Niederösterreich sind insbesondere in Punkt 2.3. der Förderrichtlinie enthalten.

Eine Einreichung ist jederzeit möglich.


Downloads

Richtlinie für die Vergabe von Beihilfen an Waisen

Richtlinie für die Vergabe von Beihilfen an Kranke

Beihilfeansuchen


Weiterführende Informationen


29.01.2026