Marktgemeinde Grabern
Sie befinden sich hier: Startseite > Gemeindeamt & Politik > Verordnungen
01.05.2025
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Grabern hat in seiner Sitzung am 26. März 2025 folgende
nach dem NÖ Bestattungsgesetz 2007 für die Friedhöfe Schöngrabern und Mittergrabern beschlossen:
Für die Benützung der Gemeindefriedhöfe werden eingehoben:
Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen und Urnengräbern bzw. auf 30 Jahre bei sonstigen Grabstellen beträgt für
Für Erdgrabstellen wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) wie folgt festgesetzt:
Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei der
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2025 in Kraft. Die Verordnung des Gemeinderates vom 20. März 2024 betreffend die Friedhofsgebührenordnung tritt mit Wirksamwerden dieser Verordnung außer Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister
Hubert Hofstetter, eh