Halten und Parken verboten (Schöngrabern)

08.10.2007

Verordnung

des Bürgermeisters der Marktgemeinde Grabern über die Verfügung verkehrsregelnder Maßnahmen in der Marktgemeinde Grabern, Katastralgemeinde Schöngrabern


Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in der derzeit geltenden Fassung wird verfügt:

  1. Die Entfernung der Zusatztafeln "Montag bis Freitag und Sonntag von 07:00 Uhr bis 17.00 Uhr und Samstag von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr" bei den Vorschriftszeichen "Halten und Parken verboten" auf der Gemeindestraße Parzelle Nr. 519/4 beginnend bei Haus Nr. 170 und endend bei der Einmündung dieser Gemeindestraße in die B2 beim Haus Nr. 143.
  2. Die Anbringung der Zusatztafeln "Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr" bei den Vorschriftszeichen "Halten und Parken verboten" auf der Gemeindestraße Parzelle Nr. 519/4 beginnend beim Haus Nr. 170 und endend bei der Einmündung dieser Gemeindestraße in die B2 beim Haus Nr. 143.

Gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 tritt diese Verordnung mit dem Anbringen der verordneten Verkehrszeichen in Kraft.


Der Bürgermeister:

Ing. Herbert Leeb, eh.