Marktgemeinde Grabern
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01.01.2025
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Grabern hat in seiner Sitzung am 20. März 2024 folgende
beschlossen:
Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Die Verordnung des Gemeinderates vom 1. Dezember 2010 betreffend die Erhebung der Hundeabgabe tritt mit Wirksamwerden dieser Verordnung außer Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister
Ing. Herbert Leeb, eh