ID Austria

Logo der ID Austria

Was ist die ID Austria?

Mit der ID Austria können Sie Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachweisen. Ihre ID Austria (elektronische Identität) ist somit Ihr Schlüssel zu sicheren digitalen Services.


Vorteile für Nutzerinnen und Nutzer

  • Digitale Amtsservices und Services der Wirtschaft nutzen
    • FinanzOnline
    • digitale Nachweise (eAusweise)
    • Service-Portal der Sozialversicherung
    • Unternehmensportal, etc.
  • Digitale Dokumente unterschreiben
  • Höchste Datensicherheit
  • Kostenfreie Nutzung
  • EU-weite Nutzung von Verwaltungsservices


So kommen Sie zu Ihrer ID Austria in der Marktgemeinde Grabern

Das Gemeindeamt der Marktgemeinde Grabern ist Registrierungsstelle für alle Personen ab 14 Jahren mit österreichischer Staatsbürgerschaft.

Wenn Sie die ID Austria im Gemeindeamt in Schöngrabern registrieren lassen wollen, ist eine vorherige Terminvereinbarung nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert, da nicht alle Mitarbeiterinnen für die Registrierung der ID Austria geschult sind.

Tel.: 02952 / 2132

Mail: gemeinde@grabern.gv.at


Zur Registrierung mitzubringen

Bringen Sie das Smartphone mit, mit dem Sie die ID Austria künftig nutzen wollen.

  • Sie können die ID-Austria-App bereits vorab im "App Store" oder im "Play Store" auf Ihre Handy herunterladen.

Bringen Sie einen Reisepass oder einen Personalausweis mit.

  • Ein Führerschein ist nur in Verbindung mit einem Staatsbürgerschaftsnachweis ausreichend.

Überlegen Sie sich auch gerne schon zu Hause Ihre Zugangsdaten für die ID Austria.

  • Benötigt wird eine Benutzername, ein Passwort (bestehend aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) sowie ein Widerrufspasswort

Hinweis: Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft mit Inlandsbezug können die ID Austria bei Landespolizeidirektionen und Dienststellen des Finanzamts Österreich beantragen.

Die Beantragung einer ID Austria für eine andere Person (Ehepartner, Kind, etc.) ist nicht möglich, die Antragstellerin oder der Antragsteller muss persönlich bei der Registrierungsbehörde erscheinen.