Marktgemeinde Grabern
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Aushängezeitraum: 22.03.2024 - 02.05.2024
Die Direktion des Landtages von Niederösterreich teilt mit, dass der Landtag von Niederösterreich in seiner Sitzung am 21. März 2024 folgenden Gesetzesbeschluss gefasst hat, der einer Volksabstimmung gemäß Art. 27 NÖ Landesverfassung 1979 unterzogen werden kann:
NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz (NÖ LGA-G), NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG), NÖ Gmeiendebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO), Änderungen
https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-336
Die sechswöchige Frist für einen allfälligen Antrag auf Einleitung einer Volksabstimmung beginnt gemäß Art. 27 Abs. 1 der NÖ Landesverfassung 1979 mit dem Tag der Fassung des Gesetzesbeschlusses durch den Landtag zu laufen und endet mit 2. Mai 2024.
Die Gemeinden haben den Titel und das Datum des Gesetzesbeschlusses bis zum letzten Tag der Einspruchsfrist an der Amtstafel kundzumachen und darauf hinzuweisen, dass dieser im Internet unter dem angegebenen Link einsehbar ist.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzesbeschluss der Volksabstimmung unterliegt, wenn eine solche binnen sechs Wochen nach der Beschlussfassung von wenigstens 25.000 antragsberechtigten Landesbürgern oder wenigstens 50 Gemeinden oder einer Mehrheit der Landtagsmitglieder schriftlich verlangt wird.
Die Übermittlung an die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate dient zur Information.
Der Landtagsdirektor:
Mag. Thomas Obernosterer
Information über Gesetzesbeschluss des Landtages (506 KB) - .PDF
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