Marktgemeinde Grabern
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Feuerbrand ist eine der gefährlichsten Pflanzenkrankheiten, die vor ca. 200 Jahren erstmals in Amerika nachgewiesen wurde. 1993 war das erste Auftreten in Österreich und im Jahr 2000 erstmals auch in Niederösterreich.
Diese Pflanzenkrankheit, die durch das hochinfektiöse und schwer zu bekämpfende Bakterium "Erwinia amylovora" verursacht wird, stellt eine ernstzunehmende Bedrohung für das Kernobst in Intensivobstanlagen, auf unseren bäuerlichen Streuobstwiesen, in Hausgärten, aber auch für Zierpflanzen auf öffentlichen Grünanlagen und in Baumschulen dar.
Für die Gesundheit der Menschen besteht aber keine Gefahr.
Gemäß NÖ Pflanzengesundheitsverordnung ist bei Verdacht auf Feuerbrand eine Anzeige an die zuständige Gemeinde zu erstatten. Diese Meldung ist durch den Eigentümer, Fruchtnießer, Pächter und sonstigen Verfügungsberechtigten eines betroffenen Grundstückes persönlich, telefonisch oder schriftlich - jedenfalls aber unverzüglich - zu erbringen.
In Niederösterreich gibt es ein gesetzlich verankerte Auspflanzungsverbot für Wirtspflanzen in Befallszonen im Umkreis von 3 km um einen Befallsherd. Ausgenommen davon sind Planzen folgender Gattungen, die der Fruchtnutzung dienen:
Alle aktuellen Verordnungen der BH Hollabrunn zu Befallszonen, die auch die Marktgemeinde Grabern betreffen, sind immer auf der Amtstafel zu finden.
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Informationsfolder zum Thema Feuerbrand
23.04.2025