Informationen zum Feuerbrand

Mit Feuerbrand infiziertes Blütenbüschel

Feuerbrand ist eine der gefährlichsten Pflanzenkrankheiten, die vor ca. 200 Jahren erstmals in Amerika nachgewiesen wurde. 1993 war das erste Auftreten in Österreich und im Jahr 2000 erstmals auch in Niederösterreich.

Diese Pflanzenkrankheit, die durch das hochinfektiöse und schwer zu bekämpfende Bakterium "Erwinia amylovora" verursacht wird, stellt eine ernstzunehmende Bedrohung für das Kernobst in Intensivobstanlagen, auf unseren bäuerlichen Streuobstwiesen, in Hausgärten, aber auch für Zierpflanzen auf öffentlichen Grünanlagen und in Baumschulen dar.

Für die Gesundheit der Menschen besteht aber keine Gefahr.


Typische Merkmale für Feuerbrand

  • Braune Pflanzenteile
  • Hakenförmige Verkrümmung junger Triebe
  • Eindeutig (aber sehr selten sichtbar) ist der Bakterienschleim


Meldepflicht

Gemäß NÖ Pflanzengesundheitsverordnung ist bei Verdacht auf Feuerbrand eine Anzeige an die zuständige Gemeinde zu erstatten. Diese Meldung ist durch den Eigentümer, Fruchtnießer, Pächter und sonstigen Verfügungsberechtigten eines betroffenen Grundstückes persönlich, telefonisch oder schriftlich - jedenfalls aber unverzüglich - zu erbringen.


Bei Verdacht auf Feuerbrand

  • Berühren Sie niemals die verdächtige Pflanze
  • Informieren Sie umgehend das Gemeindeamt, sodass der Feuerbrandbeauftragte die verdächtige Pflanze begutachten kann
  • Sollte sich der Verdacht bestätigen, werden vom Sachverständigen alle weiteren Schritte in die Wege geleitet
  • Dem Pflanzenbesitzer entstehen dabei keine Kosten


Auspflanzungsverbot

In Niederösterreich gibt es ein gesetzlich verankerte Auspflanzungsverbot für Wirtspflanzen in Befallszonen im Umkreis von 3 km um einen Befallsherd. Ausgenommen davon sind Planzen folgender Gattungen, die der Fruchtnutzung dienen:

  • Cydonia (Quitte)
  • Malus (Apfel)
  • Mespilus (Mispel)
  • Pyrus (Birne), mit Ausnahme der Speckbirne (Synonym: OÖ Weinbirne, Zitronengelbe)
  • Sorbus (z.B. Eberesche, Vogelbeeren)
  • Aronia (Apfelbeere)


Aktuelle Befallszonen

Alle aktuellen Verordnungen der BH Hollabrunn zu Befallszonen, die auch die Marktgemeinde Grabern betreffen, sind immer auf der Amtstafel zu finden.


Weiterführende Informationen

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

Informationsfolder zum Thema Feuerbrand


23.04.2025