Kundmachung Jagdpachtschilling 2024

Aushängezeitraum: 11.03.2024 - 12.09.2024

Grabern,   11. März 2024

Betrifft:      Kundmachung der Auszahlungseinzelheiten der Anteile am 
                    Jagdpachtschilling 2024 der Marktgemeinde Grabern

  

KUNDMACHUNG

 Der Anteil am Jagdpachtschilling 2024 der Katastralgemeinden Schöngrabern, Windpassing, Mittergrabern, Ober-Steinabrunn und Obergrabern kann von jedem Grundstückseigentümer innerhalb von sechs Monaten ab Kundmachung im Gemeindeamt der Marktgemeinde Grabern abgeholt werden.

Auf Wunsch werden die Beträge bei Bekanntgabe der Bankverbindung, abzüglich der Überweisungsspesen, überwiesen. Bagatellbeträge unter € 15,00 werden nicht überwiesen, diese können nur persönlich in bar im Gemeindeamt abgeholt werden.

Die Jagdausschüsse haben beschlossen, dass nicht abgeholte (oder nicht überwiesene) Beträge des Jagdpachtes der Marktgemeinde Grabern zur Erneuerung und Erhaltung der Güterwege in den einzelnen Katastralgemeinden überlassen werden.

 
 Der Bürgermeister:

(Ing. Herbert Leeb)

Kundmachung Jagdpachtschilling 2024 (542 KB) - .PDF

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