Kundmachung Jagdpachtschilling 2026

Aushängezeitraum: 11.03.2026 - 12.09.2026

Grabern,   11. März 2026

Betrifft:      Kundmachung der Auszahlungseinzelheiten der Anteile am 

                   Jagdpachtschilling 2026 der Marktgemeinde Grabern

  

KUNDMACHUNG

Der Anteil am Jagdpachtschilling 2026 der Katastralgemeinden Schöngrabern, Windpassing, Mittergrabern, Ober-Steinabrunn und Obergrabern kann von jedem Grundstückseigentümer innerhalb von sechs Monaten ab Kundmachung im Gemeindeamt der Marktgemeinde Grabern abgeholt werden.

Auf Wunsch werden die Beträge bei Bekanntgabe der Bankverbindung, abzüglich der Überweisungsspesen, überwiesen. Bagatellbeträge unter € 15,00 werden nicht überwiesen, diese können nur persönlich in bar im Gemeindeamt abgeholt werden.

Die Jagdausschüsse haben beschlossen, dass nicht abgeholte (oder nicht überwiesene) Beträge des Jagdpachtes der Marktgemeinde Grabern zur Erneuerung und Erhaltung der Güterwege in den einzelnen Katastralgemeinden überlassen werden.

 

Angeschlagen am: 11. März 2026                     Abgenommen am: 12. September 2026

 

Der Bürgermeister:

(Hubert Hofstetter)

 

 

KU Jagdpachtschilling 2026 (600 KB) - .PDF

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