Marktgemeinde Grabern
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Aushängezeitraum: 11.03.2026 - 12.09.2026
Grabern, 11. März 2026
Betrifft: Kundmachung der Auszahlungseinzelheiten der Anteile am
Jagdpachtschilling 2026 der Marktgemeinde Grabern
KUNDMACHUNG
Der Anteil am Jagdpachtschilling 2026 der Katastralgemeinden Schöngrabern, Windpassing, Mittergrabern, Ober-Steinabrunn und Obergrabern kann von jedem Grundstückseigentümer innerhalb von sechs Monaten ab Kundmachung im Gemeindeamt der Marktgemeinde Grabern abgeholt werden.
Auf Wunsch werden die Beträge bei Bekanntgabe der Bankverbindung, abzüglich der Überweisungsspesen, überwiesen. Bagatellbeträge unter € 15,00 werden nicht überwiesen, diese können nur persönlich in bar im Gemeindeamt abgeholt werden.
Die Jagdausschüsse haben beschlossen, dass nicht abgeholte (oder nicht überwiesene) Beträge des Jagdpachtes der Marktgemeinde Grabern zur Erneuerung und Erhaltung der Güterwege in den einzelnen Katastralgemeinden überlassen werden.
Angeschlagen am: 11. März 2026 Abgenommen am: 12. September 2026
Der Bürgermeister:
(Hubert Hofstetter)
KU Jagdpachtschilling 2026 (600 KB) - .PDF
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