Kundmachung der Bezirksverwaltungsbehörden Waldbrandverordnung 2026

Aushängezeitraum: 05.05.2026 - 31.10.2026

Betrifft Waldbrandverordnung 2026


Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Waldbrandverordnung 2026 der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn wurde am 28. April 2026 unter folgendem Link rechtswirksam im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) verlautbart:

RIS - BVB_NI_HL_20260428_5 - Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden aus Niederösterreich


Mit freundlichen Grüßen

Für den Bezirkshauptmann
Mag. J a n k o v i c h


 

Kundmachung Waldbrandverordnung 2026 (86 KB) - .PDF

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