Marktgemeinde Grabern
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Aushängezeitraum: 30.01.2026 - 31.05.2026
Die Gemeindewahlbehörde Grabern setzt sich für die Durchführung der Wahl in die Vollversammlung der NÖ Landarbeiterkammer am 31. Mai 2026 wie folgt zusammen:
Dies wird gemäß § 11 Abs. 5 der NÖ LAK-WO, LGBl. 9005, kundgemacht.
Der Bürgermeister
Hubert Hofstetter, eh
Kundmachung der Mitglieder der Gemeindewahlbehörde für die Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer 2026 (28 KB) - .PDF
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