Kundmachung gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000

Aushängezeitraum: 06.03.2024 - 02.05.2024

Gemäß § 24f Abs. 13 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000 wird kundgemacht:

DAs der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), vertreten durch die ASFINAG Bau Management GmbH (BMG), mit Bescheid der NÖ Landesregierung vom 6. Februar 2017, RU4-U-408/019-2017, in der Fassung der Änderungsbescheide vom 14. April 2020, WST1-U-408/039-2020, und 20. Oktober 2020, WST1-U-408/052-2020, nach den einschlägigen Rechtsbestimmungen des UVP-G 2000 und NÖ NSchG 2000 naturschutzrechtlich genehmigte Vorhaben "S 3 Weinviertel Schnellstraße, Hollabrunn - Guntersdorf, km 24,221 - km 35,133" wurde gemäß § 24h UVP-G 2000 als fertiggestellt angezeigt. Im Verbund damit wurden einige Konsensabweichungen zur nachträglichen Genehmigung beantragt.

Nach behördlicher Überprüfung wird mit Bescheid vom 4. März 2024, WST1-U-408/069-2024, nach Maßgabe der in einem rechtens nachträglich genehmigten Konsensabweichungen die ordnungsgemäße Ausführung des bezeichneten Vorhabens festgestellt.

Unter Hinweis darauf liegt eine Bescheidausfertigung bei den Standortgemeinde Grabern, Guntersdorf, Hollabrunn und Wullersdorf, sowie beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht - WST1, 3109 St. Pölten, Neue Herrengasse, Haus 16, Erdgeschoß, während der Amtsstunden in den nächsten 8 Wochen zur Einsichtnahme auf. Währenddessen ist dies Kundmachung zudem auf der Homepage der NÖ Landesregierung, http://www.noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrecht-aktuell.html, abrufbar.


NÖ Landesregierung

Im Auftrag

Mag. iur Lang


Kundmachung gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (276 KB) - .PDF

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