Kundmachung nach § 13 AVG

Gemäß § 13 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) wird kundgemacht, dass für alle Behörden, deren Geschäftsstelle das Gemeindeamt Grabern 2020 Schöngrabern 172 ist, folgende Adresse festgelegt ist:

Postadresse: Marktgemeinde Grabern, 2020 Schöngrabern 172

Telefon: 02952 21 32

Telefax: 02952 21 32 9

Email: gemeinde@grabern.gv.at


Die Empfangsgeräte (Telefax, Email, Gemeindebriefkasten) sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt gelten und ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

Die Weiterleitung von an die persönliche Email-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Amtes übermittelten Anbringen ist - insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person - nicht sichergestellt.

Gemäß § 13 AVG werden folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt:

WochentagZeit
Montag07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag06:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Mittwoch07:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Donnerstag07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag07:00 Uhr bis 14:00 Uhr


Keine Amtsstunden und kein Parteienverkehr finden statt an folgenden Tagen:

  • 15. November
  • 24. Dezember
  • 31. Dezember
  • Karfreitag


Diese Kundmachung tritt mit 3. November 2014 in Kraft.

Der Bürgermeister

Ing. Herbert Leeb



Kundmachung gemäß § 13 AVG (1,12 MB) - .PDF

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