Marktgemeinde Grabern
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15.07.2026
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Grabern hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2026, TOP 15 folgende Verordnung betreffend die Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch das Überhandnehmen von Ratten beschlossen:
Aufgrund des § 33 Abs 1 Niederösterreichische Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 idgF., wird verordnet:
Wird das Überhandnehmen der Ratten durch den schadhaften Bauzustand von Hauskanälen, Aborten, Senkgruben, Stallungen und sonstigen Baulichkeiten, durch die Ansammlung von Schmutz und Unrat auf verbauten oder unverbauten Grundstücken oder durch Einrichtungen, die der erforderlichen Reinlichkeit entbehren, begünstigt, kann der Bürgermeister mit Bescheid dem Eigentümer (den Miteigentümern), im Falle der Verwaltung von Liegenschaften durch Bevollmächtigte (Verwalter) aber diesen, den Auftrag erteilen, binnen einer angemessenen Frist auf eigene Kosten das zur Beseitigung des Übelstandes Erforderliche zu veranlassen.
Die Nichtbefolgung dieser Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird gemäß § 10 Abs.2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 mit Geldstrafe bis zu € 218,-- oder im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu 2 Wochen bestraft.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
Der Bürgermeister:
Hubert Hofstetter, eh