30er-Zone (Schöngrabern)

25.10.2024

Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Grabern über die Verfügung verkehrsregelnder Maßnahmen in der Marktgemeinde Grabern, Katastralgemeinde Schöngrabern


Der Bürgermeister der Marktgemeinde Grabern verfügt gemäß § 43 Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in der derzeit geltenden Fassung folgende Verkehrsmaßnahme im Gemeindegebiet von Grabern aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs die im beiliegenden klausulierten 

Verkehrszeichenplan Marktgemeinde Grabern

Basisgeschwindigkeit Tempo 30 km/h

Verkehrszeichenplan

KG Schöngrabern

Zahl: B84-2024 vom 01.10.2024

dargestellten Verkehrszeichen.

Dieser Plan, welcher mit einer Bezugsklausel versehen ist, bildet einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung.

Gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 tritt diese Verordnung mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.


Der Bürgermeister:

Ing. Herbert Leeb, eh.