Marktgemeinde Grabern
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25.10.2024
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Grabern verfügt gemäß § 43 Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in der derzeit geltenden Fassung folgende Verkehrsmaßnahme im Gemeindegebiet von Grabern aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs die im beiliegenden klausulierten
Verkehrszeichenplan Marktgemeinde Grabern
Basisgeschwindigkeit Tempo 30 km/h
Verkehrszeichenplan
KG Schöngrabern
Zahl: B84-2024 vom 01.10.2024
dargestellten Verkehrszeichen.
Dieser Plan, welcher mit einer Bezugsklausel versehen ist, bildet einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung.
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 tritt diese Verordnung mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Der Bürgermeister:
Ing. Herbert Leeb, eh.
Planbeilage zur Verordnung verkehrsregelnder Maßnahmen in der KG Schöngrabern (B84-2024) (1,80 MB) - .PDF