Marktgemeinde Grabern
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Aushängezeitraum: 05.05.2026 - 20.05.2026
Zahl: B41-2026
Betifft: Verordnung über verkehrsregelnde Maßnahmen in der KG Schöngrabern
VERORDNUNG
des Bürgermeisters der Marktgemeinde Grabern über die Verfügung verkehrsregelnder Maßnahmen in der Marktgemeinde GrabernKatastralgemeinde Schöngrabern
Gemäß § 43 Abs. 1 lit b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in der derzeit geltenden Fassung wird verfügt:
1. Die Anbringung der Vorschriftszeichen „Halten und Parken verboten“ mit dem Zusatz „Anfang“ und „Ende“ auf der Gemeindestraße Parzelle Nr. 529 beginnend beim Kreuzungsbereich der LB 303 und endend bei der westlichen Grundgrenze der Parzelle Nr. 518/2.
(Vorschriftszeichen „Halten und Parken verboten“ gemäß § 52 Z 13 b StVO mit der Zusatztafel „Anfang“ bzw. „Ende“)
Gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 tritt diese Verordnung mit dem Anbringen der verordneten Verkehrszeichen in Kraft.
Der Bürgermeister
(Hubert Hofstetter)
Verordnung über verkehrsregelnde Maßnahmen (598 KB) - .PDF
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