Verordnung über verkehrsregelnde Maßnahmen in der KG Schöngrabern

Aushängezeitraum: 05.05.2026 - 20.05.2026

Zahl:         B41-2026

Betifft:     Verordnung über verkehrsregelnde Maßnahmen in der KG Schöngrabern

VERORDNUNG

des Bürgermeisters der Marktgemeinde Grabern
 über die Verfügung verkehrsregelnder Maßnahmen
 in der Marktgemeinde Grabern
Katastralgemeinde Schöngrabern

Gemäß § 43 Abs. 1 lit b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in der derzeit geltenden Fassung wird verfügt:

1. Die Anbringung der Vorschriftszeichen „Halten und Parken verboten“ 
   mit dem Zusatz „Anfang“ und „Ende“ auf der Gemeindestraße Parzelle Nr. 529 
   beginnend beim Kreuzungsbereich der LB 303 und endend bei der 
   westlichen Grundgrenze der Parzelle Nr. 518/2.

(Vorschriftszeichen „Halten und Parken verboten“ gemäß § 52 Z 13 b StVO mit der Zusatztafel „Anfang“ bzw. „Ende“)

Gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 tritt diese Verordnung mit dem Anbringen der verordneten Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister

(Hubert Hofstetter)


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