Marktgemeinde Grabern
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Aushängezeitraum: 25.03.2024 - 09.04.2024
Grabern, am 21. März 2024
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gräbern hat in seiner Sitzung am 20. März 2024 folgende
beschlossen:
Aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBI. 3702-0 inder derzeit geltenden Fassung, ist eine Abgabe für das Halten von Hunden wie folgt zu erheben:
1. für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund
2. für Hunde mit erhöhtem Gefahrenpotential und auffällige Hunde im Sinne der §§ 2 und 3 des NÖ Hundehaltegesetztes jährlich € 90,00 pro Hund
3. für alle übrigen Hunde jährlich € 30,00 pro Hund
Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Die Verordnung des Gemeinderatesvom 1. Dezember 2010 betreffend die Erhebung der Hundeabgabe tritt mit Wirksamwerden dieser Verordnung außer Kraft.
Für den GemeinderatIng. Herbert Leeb, Bürgermeister
Verordnung über die Einhebung der Hundeabgabe (645 KB) - .PDF
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