Verordnung über die Einhebung der Hundeabgabe

Aushängezeitraum: 25.03.2024 - 09.04.2024


Grabern, am 21. März 2024

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gräbern hat in seiner Sitzung am 20. März 2024 folgende

Verordnung
über die Erhebung der Hundeabgabe

beschlossen:

Aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBI. 3702-0 in
der derzeit geltenden Fassung, ist eine Abgabe für das Halten von Hunden wie folgt 
zu erheben:

1. für Nutzhunde jährlich                                                       €     6,54  pro Hund

2. für Hunde mit erhöhtem Gefahrenpotential
    und auffällige Hunde im Sinne der §§ 2 und 3 des
    NÖ Hundehaltegesetztes jährlich                                  €   90,00  pro Hund

3. für alle übrigen Hunde jährlich                                        €   30,00  pro Hund


Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines 
Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe 
jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere 
Aufforderung zu entrichten.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Die Verordnung des Gemeinderates
vom 1. Dezember 2010 betreffend die Erhebung der Hundeabgabe tritt mit 
Wirksamwerden dieser Verordnung außer Kraft.


Für den Gemeinderat
Ing. Herbert Leeb, Bürgermeister

Verordnung über die Einhebung der Hundeabgabe (645 KB) - .PDF

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