Wintersperre (Kellergasse Schöngrabern)

30.10.2018

Verordnung

des Bürgermeisters der Marktgemeinde Grabern über die Verfügung verkehrsregelnder Maßnahmen in der Marktgemeinde Grabern, Katastralgemeinde Schöngrabern


Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in der derzeit geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nachstehende Verkehrsmaßnahme verfügt:

  1. Die Anbringung von Tafeln mit der Aufschrift "Wintersperre, Betreten und Befahren auf eigene Gefahr" auf der Gemeindestraße Parz. Nr. 1406/1 KG Schöngrabern, beginnend bei der Einmündung der Gemeindestraße in die Bundesstraße 2, bei der Parzelle Nr. 1853 KG Schöngrabern unmittelbar der Einmündung der Gemeindestraße Parzelle Nr. 1407 KG Schöngrabern sowie am südöstlichen Beginn der Parzelle Nr. 1854.
  2. Die Anbringung von Zusatztafeln mit der Aufschrift "Ausgenommen Zufahrt zum Buschenschanklokal während der Öffnungszeiten".
  3. Gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 tritt diese Verordnung mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.


Der Bürgermeister:

Ing. Herbert Leeb, eh.