Wie melde ich die Sichtung eines Wolfes?
Sollten Sie einen Wolf in der Nähe von Häusern oder Gehöften sehen oder eine beunruhigende Begegnung mit einem Wolf haben:
Ist Ihnen keine Jägerin oder kein Jäger vor Ort bekannt, richten Sie ihre Meldung an:
Bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahrensituation wenden Sei sich an die nächste Polizeidienststelle (telefonisch über 133)!
Nähert sich ein Wolf einem Menschen oder einer Siedlung oder einem bewohnten Gebäude auf weniger als 100 Meter an und kann er nur schwer vertrieben oder vergrämt werden, ist eine Entnahme gerechtfertigt. Jede Meldung trägt dazu bei, dass die Jägerschaft entsprechend den rechtlichen Vorgaben Vergrämungen (Schreck- oder Warnschüsse) oder Entnahmen (Abschüsse) von Wölfen vornehmen kann!
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einem Wolf begegne?
Bleiben Sie ruhig stehen und versuchen Sie die Situation zu erfassen
Wenn der Wolf nicht umgehend flieht, bewahren Sie Ruhe und machen Sie mit Ihrer Stimme auf sich aufmerksam; zeihen Sie sich langsam zurück
Sollte sich der Wolf wider Erwarten nähern, machen Sie sich groß und versuchen Sie ihn einzuschüchtern, z.B. durch optische oder akustische Signale wie durch Anschreien oder anderen Lärm (Vertreibung)
Halten Sie Ihren Hund immer unter persönlicher Kontrolle oder leinen Sie ihn an. Befindet sich Ihr Hund bereits in der Nähe des Wolfes, rufen Sie ihn zu sich, leinen Sie ihn an und zeihen Sie sich langsam und ruhig zurück
Versuchen Sie auf keine Fall, sich einem Wolf zu nähern, auch nicht um das Tier zu fotografieren. Füttern Sie Wölfe niemals und verfolgen Sie nie einen Wolf.
Nähere Informationen zum Thema Wolf finden Sie bei der Wildtierinfo des Landes Niederösterreich