Anmeldung eines Hundes

Sehr geehrter Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger,

wir möchten Ihnen die Anmeldung Ihres neuen Hundes so einfach wie möglich machen und stellen Ihnen zu diesem Zweck das untenstehende Anmeldeformular zur Verfügung.

Zur korrekten Anmeldung füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und übermitteln den erforderlichen Sachkundenachweis sowie die Versicherungsbestätigung gleich als Anhang.

Die Hundemarke wird Ihnen dann zusammen mit der Vorschreibung der Hundeabgabe auf dem Postweg zugeschickt.


Hundeabgabe

Die Hundeabgabe in der Marktgemeinde Grabern ist folgendermaßen gegliedert:

  • jährlich € 6,54 für Nutzhunde
  • jährlich € 90,00 für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz
  • jährlich € 30,00 für alle übrigen Hunde

Die Kosten der Hundemarke sind in der Hundeabgabe nicht enthalten und liegen bei € 0,66 bzw. € 0,74 bei "gefährlichen Hunden".


Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz

Ab 1. Juli 2026 haben Hundehalterinnen und Hundehalter, bevor ein Hund bei ihnen einzieht, einen Theoriekurs im Ausmaß von 4 Stunden zu besuchen und innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung mit ihrem Hund einen Praxiskurs im Ausmaß von 2 Stunden zu besuchen. Hundehalterin oder Hundehalter ist in diesem Fall die Person, auf welche der Hund in der Heimtierdatenbank registriert ist .

In der Übergangszeit bis 30. Juni 2027 kann noch der allgemeine Sachkundenachweis (3 Stunden Theorie) nach dem NÖ Hundehaltegesetz absolviert werden, dann ist nur noch der 2 Stunden Praxisteil bei einem Trainer nach dem Tierschutzgesetz binnen einem Jahr zu besuchen.

Die Kurse nach dem Tierschutzgesetz sind in dem Bundesland zu besuchen, in welchem die Tierhaltung stattfinden soll.

Informationen zur erforderlichen Ausbildung und wo Sie diese mache können, finden Sie auch über die Webseite "Tierwissen".

Ausnahmen von der Pflicht einen Sachkundekurs zu besuchen finden Sie auf der Webseite der NÖ Landesregierung.


Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential

Bei Hunden der Rassen

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pit-Bull
  • Bandog ("Kettenhund")
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

wird ein erhöhtes Gefährdungspotential stets vermutet. Die Vermutung gilt nicht nur bei Hunden dieser Rassen, sondern auch Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sind solche, bei denen auf Grund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird.

--> NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung


 



Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Ist der Hund in der Heimtierdatenbank korrekt erfasst?

Wenn Sie nicht sicher sind, halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt

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        Hundesackerl

        Die Vorschreibung samt Hundemarke wird Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt. Benötigen Sie auch Hundekotbeutel?

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